Mittwoch, 26.4.2023
Schufa löscht Alt-Schulden von 250.000 Verbrauchern

Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. "Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer", sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder.

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Donnerstag, 17.3.2022
Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller bis zum Ablauf des jeweiligen digitalen COVID-Zertifikats der EU als genesen gelten. Hintergrund ist die vom VG festgestellte Unwirksamkeit der Rechtsgrundlage für die Verkürzung des  Corona-Genesenenstatus.

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Donnerstag, 3.3.2022
Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

In zweiter Instanz hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gemäß § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnV) in der Fassung vom 14.01.2022 als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. Er hat deswegen vorläufig festgestellt, dass der in der Stadt Augsburg wohnhafte Antragsteller für sechs Monate als genesen gilt. Gegen den nur für den Antragsteller geltenden Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

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Mittwoch, 2.3.2022
Erfolglose Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat vier Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus abgelehnt, weil sie gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet wurden. Die Rechtmäßigkeit einer Verordnungsänderung des Bundes könne nur mittelbar in Verfahren gegen die zuständigen Behörden geprüft werden. Nur in engen Ausnahmefällen sei Rechtsschutz gegen die Bundesrepublik Deutschland als Normgeberin möglich.

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