Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. "Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer", sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder.
Mehr lesenDie Schufa verkürzt angesichts laufender Gerichtsverfahren ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Man wolle Klarheit und Sicherheit schaffen, erklärte heute eine Sprecherin. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aussetzt.
Mehr lesenWie lange dürfen die Schufa und andere Auskunfteien speichern, dass jemand eine Privatinsolvenz hinter sich hat? Das prüft der Bundesgerichtshof seit Dienstag. Geklagt hat ein Betroffener, der erreichen will, dass die Schufa solche Einträge früher löschen muss. Er könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Auskunfteien befürchten negative Auswirkungen für die Bonitätsprüfung.
Ein Inkassounternehmen darf Daten nach erfolgloser Einziehung von Forderungen nur in engen Grenzen an die Schufa weitergeben. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden, entschied das Landgericht Frankenthal in einem Eilverfahren. Wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, dürfe kein Eintrag erfolgen. Würden die Daten trotzdem übermittelt, könne er verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten (hier: Restschuldbefreiung) aus öffentlichen Verzeichnissen bei privaten Wirtschaftsauskunfteien (hier: Schufa) vorgelegt. Für den Fall der Zulässigkeit soll der EuGH auch klären, ob für die Dienstleister jedenfalls dieselben Speicher- und Löschfristen wie in öffentlichen Registern gelten.
Mehr lesenDie Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht sein dürfen. Dementsprechend hat ein Insolvenzschuldner einen Löschungsanspruch gegen die Schufa, wenn diese die Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig.
Mehr lesenInkassounternehmen dürfen Verbrauchern für den Fall der Nichtzahlung keine "Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit" androhen. Ein solches Geschäftsgebahren sei unlauter, entschied laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 11.05.2020 das Landgericht Osnabrück. Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen hätten, dürften auch nach der DS-GVO nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden.
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