Ein Inkassounternehmen darf Daten nach erfolgloser Einziehung von Forderungen nur in engen Grenzen an die Schufa weitergeben. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden, entschied das Landgericht Frankenthal in einem Eilverfahren. Wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, dürfe kein Eintrag erfolgen. Würden die Daten trotzdem übermittelt, könne er verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten (hier: Restschuldbefreiung) aus öffentlichen Verzeichnissen bei privaten Wirtschaftsauskunfteien (hier: Schufa) vorgelegt. Für den Fall der Zulässigkeit soll der EuGH auch klären, ob für die Dienstleister jedenfalls dieselben Speicher- und Löschfristen wie in öffentlichen Registern gelten.
Mehr lesenDie Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht sein dürfen. Dementsprechend hat ein Insolvenzschuldner einen Löschungsanspruch gegen die Schufa, wenn diese die Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig.
Mehr lesenInkassounternehmen dürfen Verbrauchern für den Fall der Nichtzahlung keine "Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit" androhen. Ein solches Geschäftsgebahren sei unlauter, entschied laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 11.05.2020 das Landgericht Osnabrück. Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen hätten, dürften auch nach der DS-GVO nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden.
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