Die Schufa verkürzt angesichts laufender Gerichtsverfahren ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Man wolle Klarheit und Sicherheit schaffen, erklärte heute eine Sprecherin. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aussetzt.
Schufa-Speicherpraxis könnte gegen neues Datenschutzrecht verstoßen
Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie bislang drei Jahre. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht, das möglicherweise eine andere Bewertung erfordert. Mitte März hatte der am EuGH für das Verfahren zuständige Generalanwalt die lange Speicherfrist moniert.
BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - VI ZR 225/21
Redaktion beck-aktuell, 28. März 2023 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
OLG Schleswig, Eintragung erfolgter Restschuldbefreiung in Datenbanken von Auskunfteien über die Löschungsfrist für das Insolvenzbekanntmachungsportal hinaus, BeckRS 2021, 16986 (Vorinstanz zum Vorlageverfahren).
Helling, Zulässige Speicherung des Datums "Restschuldbefreiung", GRUR-Prax 2022, 205
LG Gießen, Kein Anspruch auf Löschung eines SCHUFA-Eintrags über Restschuldbefreiung, BeckRS 2021, 29339
Aus dem Nachrichtenarchiv
Schufa-Scoring verstößt gegen DS-GVO, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 16.03.2023, becklink 2026476
BGH prüft: Wann muss die Schufa die alten Schulden löschen?, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.02.2023, becklink 2026140
Schufa muss Informationen zu Restschuldbefreiung nicht löschen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2022, becklink 2023088
EuGH-Vorlage: Darf die Schufa Daten aus öffentlichen Registern speichern?, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.08.2021, becklink 2021034