Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller bis zum Ablauf des jeweiligen digitalen COVID-Zertifikats der EU als genesen gelten. Hintergrund ist die vom VG festgestellte Unwirksamkeit der Rechtsgrundlage für die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus.
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