In zwei Fällen aus Deutschland hat der EuGH Fluggästen trotz Verspätung ihres Fliegers um mehr als drei Stunden eine pauschale Entschädigung verwehrt. Ein Reisender war nach Ankündigung der Verspätung gar nicht erst um zum Flughafen gefahren, der andere hatte sich selbst einen Ersatzflieger gebucht.
Mehr lesenFluggäste, die ihren Flug gebucht und bezahlt haben, erwerben einen Ausgleichsanspruch wegen Verspätung auch dann, wenn die Fluggesellschaft vor Antritt des Flugs in die Insolvenz gefallen ist und den Flug in Eigenverwaltung durchführt. Der Bundesgerichtshof ordnete den Ausgleichsanspruch als Masseverbindlichkeit ein, weil er im Rahmen der Erfüllung des nicht durchsetzbaren Beförderungsanspruchs entstanden ist. Der irreversible Zeitverlust sei eine zusätzliche Rechtsgutverletzung, die nicht mit dem Beförderungsanspruch an sich zusammenhänge.
Mehr lesenNach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anzubieten. Laut Amtsgericht Hannover stellen alkoholische Getränke keine solchen "Erfrischungen" dar. Ein Kunde musste daher zwei "Aperol Spritz" selber zahlen.
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