Donnerstag, 20.4.2023
Ausgleichsanspruch für Fluggast nach Insolvenz der Fluglinie

Fluggäste, die ihren Flug gebucht und bezahlt haben, erwerben einen Ausgleichsanspruch wegen Verspätung auch dann, wenn die Fluggesellschaft vor Antritt des Flugs in die Insolvenz gefallen ist und den Flug in Eigenverwaltung durchführt. Der Bundesgerichtshof ordnete den Ausgleichsanspruch als Masseverbindlichkeit ein, weil er im Rahmen der Erfüllung des nicht durchsetzbaren Beförderungsanspruchs entstanden ist. Der irreversible Zeitverlust sei eine zusätzliche Rechtsgutverletzung, die nicht mit dem Beförderungsanspruch an sich zusammenhänge.

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