Die Eröffnung eines Restaurants während der Corona-Pandemie schließt einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht aus. Dies gilt nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen zumindest dann, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung noch nicht absehbar war, dass Gaststätten geschlossen werden würden.
Mehr lesenDas generelle Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Krise im April 2020 in Sachsen war mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die entsprechende Regelung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 werde der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht gerecht und sei daher unwirksam, betonte das Gericht.
Mehr lesenDas Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair. Es ist nicht die erste Schlappe der Kommission im Zusammenhang mit Airline-Beihilfen in der Corona-Pandemie.
Mehr lesenDas Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat das Brandenburgische kommunale Notlagegesetz (BbgKomNotG) für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber habe mit § 2 BbgKomNotG eine Ermächtigung zum Erlass gesetzesändernder Verordnungen beschlossen, teilte das Gericht am Freitag mit. Diese sei im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung problematisch.
Mehr lesenWird eine abhängige Beschäftigung für die Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbstständigkeit gekündigt, darf die Bundesagentur für Arbeit nicht die Regelsperrzeit von zwölf Wochen für Arbeitslosengeld verhängen. Denn es sei von einem Härtefall auszugehen, wenn die Kündigung von der berechtigten Annahme geleitet sei, die selbstständige Tätigkeit wiederaufnehmen zu können, so das nordrhein-westfälische Landessozialgericht.
Mehr lesenEine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gelte – mangels pandemiebedingter gesetzlicher Sonderregelungen – auch während der Covid-19-Pandemie, so der Bundesfinanzhof.
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