EU-Genehmigung italienischer Hilfen für Airlines nichtig

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair. Es ist nicht die erste Schlappe der Kommission im Zusammenhang mit Airline-Beihilfen in der Corona-Pandemie.

Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro

Vor knapp zwei Wochen hatte das EuG auch das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig erklärt. So wie Deutschland griff auch Italien 2020 in der Corona-Pandemie den strauchelnden Airlines unter die Arme, und zwar mit einem Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wiedergutgemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren.

Regeln während Corona-Pandemie erheblich gelockert

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen. Das tat sie auch im nun verhandelten italienischen Fall – allerdings ohne ausreichende Begründung, wie das Gericht nun feststellte.

Konsequenzen der Entscheidung noch unklar

Die EU-Kommission hätte entweder ein förmliches Prüfverfahren einleiten oder zumindest darlegen müssen, warum sie keine Schwierigkeiten mit der Beihilfe sieht, so die Richter. Die Konsequenzen der Entscheidung sind noch unklar. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischem Gerichtshof vorgegangen werden.

EuG, Urteil vom 24.05.2023 - T-268/21

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2023 (dpa).