Montag, 5.12.2022
Unzulässiges Bürgerbegehren gegen Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen-Ausbau

Das Verwaltungsgericht Trier hat ein Bürgerbegehren für unzulässig erachtet, das sich gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Züsch richtete. Die Begründung des Begehrens auf den Unterschriftenlisten genüge nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, so das VG.

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Freitag, 11.3.2022
Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

Das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main ist nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den zugrundeliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit dem das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt wurde, für rechtmäßig erachtet. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Formulierungen und Fragestellungen in dem Bürgerbegehren nicht hinreichend bestimmt seien.

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Freitag, 22.10.2021
Bürgerbegehren zum Freibad Wittlich unzulässig

Das Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" zur Erhaltung der dortigen Freibadbecken ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und eine Klage der Bürgerinitiative abgewiesen. Die zur Abstimmung gestellte Frage sei weder hinreichend bestimmt noch einer abschließenden Entscheidung zugänglich, so das VG.

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