Freitag, 11.3.2022
Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

Das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main ist nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den zugrundeliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit dem das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt wurde, für rechtmäßig erachtet. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Formulierungen und Fragestellungen in dem Bürgerbegehren nicht hinreichend bestimmt seien.

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