Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

Das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main ist nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den zugrundeliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit dem das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt wurde, für rechtmäßig erachtet. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Formulierungen und Fragestellungen in dem Bürgerbegehren nicht hinreichend bestimmt seien.

Bedeutung mittlerer und geringer Einkommen unklar

Nach Ansicht des Gerichts ist in dem Text des Bürgerbegehrens nicht klar formuliert, was mittlere und geringe Einkommen sind. Die Bürger wüssten nicht, ob und in welchen Einkommensklassen sie sich wiederfinden können. Damit bestehe die Gefahr, dass die unterschreibenden Bürger verschiedene Vorstellungen von dem Inhalt der Petition haben. Mit dem Begehren nach einer rückwirkenden Mietsenkung würde darüber hinaus in die gesellschaftsrechtlichen Verträge der ABG Frankfurt eingegriffen, was rechtlich zumindest problematisch sei. Es sei nicht klar, wie diese Rückwirkung rechtlich ausgestaltet werden sollte. Auch der in der Begründung zum Bürgerbegehren erwähnte Kostendeckungsvorschlag sei zu pauschal und hätte einer näheren Ausdifferenzierung bedurft.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Gegen den Beschluss aus dem Jahr 2020 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main" geklagt. Aufgrund des nunmehr ergangenen Urteils ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main nicht verpflichtet, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.

VG Frankfurt a. M., Urteil vom 10.03.2022 - 7 K 201/20

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2022.