Bedeutung mittlerer und geringer Einkommen unklar
Nach Ansicht des Gerichts ist in dem Text des Bürgerbegehrens nicht klar formuliert, was mittlere und geringe Einkommen sind. Die Bürger wüssten nicht, ob und in welchen Einkommensklassen sie sich wiederfinden können. Damit bestehe die Gefahr, dass die unterschreibenden Bürger verschiedene Vorstellungen von dem Inhalt der Petition haben. Mit dem Begehren nach einer rückwirkenden Mietsenkung würde darüber hinaus in die gesellschaftsrechtlichen Verträge der ABG Frankfurt eingegriffen, was rechtlich zumindest problematisch sei. Es sei nicht klar, wie diese Rückwirkung rechtlich ausgestaltet werden sollte. Auch der in der Begründung zum Bürgerbegehren erwähnte Kostendeckungsvorschlag sei zu pauschal und hätte einer näheren Ausdifferenzierung bedurft.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Gegen den Beschluss aus dem Jahr 2020 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main" geklagt. Aufgrund des nunmehr ergangenen Urteils ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main nicht verpflichtet, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.