Donnerstag, 14.7.2022
Geringe Trinkgelder nicht auf Sozialleistungen anrechenbar

Trinkgeld mindert nicht zwangsläufig den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Zwar sei Trinkgeld grundsätzlich als Einkommen zu werten. Die Trinkgeldgabe müsse die Lage des Leistungsempfängers allerdings so günstig beeinflussen, dass daneben die Erbringung von Arbeitslosengeld II nicht mehr gerechtfertigt wäre. Dies sei nur der Fall, wenn das Trinkgeld 10% des maßgebenden Regelbedarfs übersteige, so das Gericht.

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Donnerstag, 11.11.2021
Entschädigung für langen Prozess schmälert ALG II nicht
Wer eine Entschädigung für ein allzu langes Gerichtsverfahren bekommen hat, muss sich diese nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen. Das hat das Bundessozialgericht am heutigen Donnerstag entschieden. Jobcenter und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatten den Fall noch anders beurteilt. Mehr lesen
Mittwoch, 9.12.2020
Privater Studienkredit schließt Zahlung von Alg II nicht aus

Ein Privatdarlehen stellt als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen dar und schließt daher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht aus. Denn die Hilfebedürftigkeit entfalle nur dann dauerhaft, wenn ein wertmäßiger Zuwachs zur endgültigen Verwendung verbleibe, erläutert das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall ging es um einen privat bei einer Bank aufgenommenen Studienkredit.

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