Freitag, 25.3.2022
Entschädigung für zu langsame Gerichte
Gerichte dürfen sich bis zu zwölf Monate Zeit lassen, bevor sie über einen Fall verhandeln – selbst wenn dies nicht durch konkrete Schritte zu rechtfertigen ist. Dauert es aber länger, haben Kläger Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat das Bundesozialgericht gestern in zwei Fällen bekräftigt. Themen waren auch eine "instanzübergreifende Verrechnung" von zügigem und langsamem Vorankommen sowie die Bedeutung der Erkrankung eines Richters. Mehr lesen
Donnerstag, 11.11.2021
Entschädigung für langen Prozess schmälert ALG II nicht
Wer eine Entschädigung für ein allzu langes Gerichtsverfahren bekommen hat, muss sich diese nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen. Das hat das Bundessozialgericht am heutigen Donnerstag entschieden. Jobcenter und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatten den Fall noch anders beurteilt. Mehr lesen