Mittwoch, 9.12.2020
Privater Studienkredit schließt Zahlung von Alg II nicht aus

Ein Privatdarlehen stellt als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen dar und schließt daher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht aus. Denn die Hilfebedürftigkeit entfalle nur dann dauerhaft, wenn ein wertmäßiger Zuwachs zur endgültigen Verwendung verbleibe, erläutert das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall ging es um einen privat bei einer Bank aufgenommenen Studienkredit.

Mehr lesen