Freitag, 23.9.2022
Bindungswirkung eines rechtswidrig zu hoch festgesetzten Bemessungsentgelts

Bemessungsentgelt für die Bewilligung von Arbeitslosengeld bei erneuter Arbeitslosigkeit ist mindestens das Entgelt, nach dem die Leistung zuletzt bemessen worden ist. Nicht entscheidend ist dabei laut Bundessozialgericht, ob diese frühere Bewilligung der Höhe nach rechtswidrig war. Dadurch werde bei Verlust der Beschäftigung unter anderem eine gewisse Leistungskontinuität sichergestellt.

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Dienstag, 5.7.2022
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit nur bei vorherigem Bezug

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit nur, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war. Ruhte der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Zahlung einer Urlaubsabgeltung durch den letzten Arbeitgeber, besteht daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, stellt das Landessozialgericht Sachsen klar. Es schließt sich damit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.02.2002 (Az.: B 1 AL 59/01 R) an.

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Mittwoch, 2.2.2022
Kein Arbeitslosengeld bei Pflege der Mutter

Pflegetätigkeiten im Sinne des § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III ab 2017 sind nur solche, die unmittelbar an eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise an einen Bezug von SGB-III-Leistungen anschließen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und den Anspruch eines Mannes auf Arbeitslosengeld während der Pflege seiner Mutter verneint.

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Donnerstag, 20.5.2021
Arbeitslosengeld ab Bestehen des zweiten Staatsexamens
Rechtsreferendare haben ab dem Tag, an dem sie ihr zweites Staatsexamen bestehen, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Bundessozialgericht begründete dies damit, dass hier weder eine Kündigung noch ein Aufhebungsvertrag zum Ende des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses führt. Dieses ende vielmehr kraft Gesetzes und werde damit von den gesetzlich geregelten Fallgruppen nicht erfasst. Mehr lesen
Freitag, 30.4.2021
Coronabedingt längeres Arbeitslosengeld nur bei Anspruchsende 2020

Die befristete Corona-Sonderregelung zur Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um drei Monate gilt nur für Personen, deren Anspruch in der Zeit vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 ansonsten ausgelaufen wäre. Dies hat das Landessozialgericht Darmstadt in einem Eilverfahren entschieden. Eine Analogie bei späterem Auslaufen komme nicht in Betracht. Nach Ansicht des LSG ist die Befristung der Regelung auch verfassungskonform.

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Montag, 1.3.2021
ALG-Rückforderung bei Nichtmeldung einer Probearbeit

Ein Arbeitsloser kann sich nicht auf die Unkenntnis über eine Mitteilungspflicht berufen, wenn er in einem Online-Antrag bestätigt hat, das Merkblatt über seine Rechte und Pflichten zur Kenntnis genommen zu haben. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und eine ALG-Rückforderung bestätigt, nachdem der Betroffene eine einwöchige unbezahlte Probearbeit nicht angezeigt hatte. Dies sei als grob fahrlässig einzustufen.

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Freitag, 4.9.2020
Arbeitslosengeld profitiert nicht von Bezügen aus Bundeswehr-Eignungsübung

Dienstbezüge während der Zeit einer Eignungsübung sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinn von § 151 Abs. 1 SGB III und daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 20.08.2020 entschieden. Sozialversicherungsrechtliche Nachteile für die Eignungsübenden würden vermieden, indem der Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach erhalten bleibe.

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Freitag, 26.6.2020
Bundesagentur für Arbeit muss PKV-Beiträge nicht vollständig übernehmen

Privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitslosengeldbezieher haben nur Anspruch auf einen Beitragszuschuss, der sich am Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (GKV/SPV) orientiert. Dies hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht am 28.05.2020 entschieden. Die Begrenzung sei durch die strukturellen Unterschiede gerechtfertigt, die zwischen privater und gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung bestünden.

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Freitag, 15.5.2020
Bundesrat billigt zweite Runde der Corona-Gesetze

In seiner ersten regulären Sitzung seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 15.05.2020 mehrere Gesetze zur Abmilderung der Krisenfolgen beschlossen. Die Beschlüsse des Bundesrats betreffen vor allem Eltern und Arbeitnehmer, die unter der Corona-Krise leiden. So werden das Kurzarbeitergeld erhöht, das Arbeitslosengeld verlängert und es gibt Sonderrregelungen für das Elterngeld. Aber auch um Babytees, leisere Motorräder und die Endlager-Suche ging es.

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