Bundesrat billigt zweite Runde der Corona-Gesetze
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© Bundesrat / Frank Bräuer

In seiner ersten regulären Sitzung seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 15.05.2020 mehrere Gesetze zur Abmilderung der Krisenfolgen beschlossen. Die Beschlüsse des Bundesrats betreffen vor allem Eltern und Arbeitnehmer, die unter der Corona-Krise leiden. So werden das Kurzarbeitergeld erhöht, das Arbeitslosengeld verlängert und es gibt Sonderrregelungen für das Elterngeld. Aber auch um Babytees, leisere Motorräder und die Endlager-Suche ging es.

Mehr Kurzarbeitergeld und Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Normalerweise zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent des letzten Nettolohns - oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun gibt es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent oder 87 Prozent. Die Regelung ist allerdings nur vorübergehend und gilt bis längstens 31.12.2020. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurde bis Ende April für gut zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Zugleich wird das Arbeitslosengeld wegen der schlechten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verlängert. Alle, deren Anspruch zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 enden würde, bekommen drei Monate Aufschub.

Corona-Sonderregelung beim Elterngeld 

Sonderregeln beim Elterngeld sollen verhindern, dass werdende Mütter und Väter mit Verdienstausfällen wegen der Corona-Pandemie Einbußen beim Elterngeld haben. Einkommensverluste zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 können bei der Berechnung jetzt ausgeklammert werden. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und im Moment keine Elternzeit nehmen kann, darf seine Elterngeldmonate verschieben.

Prämie für Altenpfleger

Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat die geplante Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege. Sie sollen in diesem Jahr einen Bonus für die besonderen Belastungen bekommen. Geplant sind bis zu 1.000 Euro - je nach Funktion und Arbeitszeit. Der steuerfreie Betrag kann von Ländern und Arbeitgebern auf bis zu 1.500 Euro aufgestockt werden. Einige Bundesländer haben das bereits angekündigt.

Gutschein für abgesagte Veranstaltungen

Wer ein Ticket für eine abgesagte Kultur- und Sportveranstaltung hat, muss jetzt einen Gutschein statt einer Erstattung akzeptieren. Das gilt für alle Tickets, die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden - für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Fußballspiele und andere Sportwettkämpfe. Die Gutscheine können bei Nachholveranstaltungen oder anderen Angeboten des Veranstalters eingelöst werden. Kunden können eine Auszahlung verlangen, wenn das wegen persönlicher Lebensverhältnisse nötig ist. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.

Kein Zucker in Babytees

Baby- und Kleinkindertees dürfen keinen Zucker mehr enthalten. Auch andere süßende Zutaten wie Honig, Malzextrakt, Sirupe und Dicksäfte sind künftig verboten. Vorgeschrieben sind auch Verpackungs-Hinweise für die Eltern, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und ähnlichem zu verzichten. Außerdem soll gekennzeichnet werden, ab welchem Kindesalter die Tees verwendet werden können - generell sollen Säuglinge sie nicht vor dem vierten Lebensmonat bekommen.

Datengesetz für Endlager-Suche

Der Bundesrat stoppte vorerst ein Gesetz, das für die Suche nach einem Atommüll-Endlager wichtig ist. Dabei geht es um den Umgang mit Bodendaten. Auch ein Antrag, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dazu anzurufen, scheiterte. Die Bundesregierung kann ein solches Verfahren nun aber einleiten. Die Suche nach einem Ort, an dem hoch radioaktiver Atommüll eine Million Jahre lang möglichst sicher unterirdisch lagern kann, soll bis 2031 abgeschlossen sein. Dafür sollen auch Geologie-Daten von Unternehmen verwendet werden - für den Umgang mit diesen Daten sollte das Geologiedatengesetz eine neue Grundlage schaffen.

Bundesrat will leisere Motorräder

Die Länder setzen sich dafür ein, dass Motorräder weniger Lärm verursachen. Die zulässigen Geräuschemissionen sollen auf einen Wert begrenzt werden, der in etwa der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lkws oder eines Rasenmähers entspricht. Auch Tuning, das sich erheblich auf die Lautstärke auswirkt, soll härter bestraft werden. Der Bundesrat will zudem beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Die Bundesregierung entscheidet nun, ob sie die Anregung umsetzen will.

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2020 (dpa).