Donnerstag, 10.6.2021
Freispruch für Anwalt von erfundenem NSU-Opfer rechtskräftig

Der Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe die Revision zurückgenommen, teilte ein Sprecher des Aachener Landgerichts am 09.06.2021 mit. Das Gericht hatte den Mann am 30.11.2020 vergangenen Jahres vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft in Aachen hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

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Dienstag, 8.6.2021
Zugang zu Anwalt in Haftanhörung durch telefonische Beratung

Ein Haftrichter muss keinen neuen Anhörungstermin bestimmen, wenn der Anwalt des Asylsuchenden keinen Verlegungsantrag stellt und telefonisch beratend hinzugeschaltet wird. Gibt der Betroffene dann in der Anhörung an, er habe nichts mehr zu sagen, ist laut Bun­des­ge­richts­hof davon aus­zu­ge­hen, dass er keinen weiteren juristischen Beistand wünscht. Das Recht auf ein fai­res Ver­fah­ren werde nicht ver­letzt.

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Montag, 22.3.2021
Anwalt muss Berufungsbegründung eigenverantwortlich prüfen

Bevor ein Rechtsanwalt eine Berufungsschrift unterzeichnet, muss er sie selbstständig prüfen und die volle Verantwortung für das Schriftstück übernehmen. Zwar ist der Anwalt laut Bundesgerichtshof nicht gehindert, die Schrift von einem Dritten vorbereiten zu lassen. Seien aber 80 von 81 Seiten offenkundig von einem Nichtjuristen verfasst, sei die Grenze dessen, was von den Gerichten noch hingenommen werden müsse, deutlich überschritten.

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Montag, 30.11.2020
Freispruch für Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers

Das Landgericht Aachen hat den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Kammer habe keinen vorsätzlichen Betrug feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin der neunten großen Strafkammer am 30.11.2020. Der Anwalt habe "so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen" - es gelte aber der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". 

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