Freispruch für Anwalt von erfundenem NSU-Opfer rechtskräftig

Der Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe die Revision zurückgenommen, teilte ein Sprecher des Aachener Landgerichts am 09.06.2021 mit. Das Gericht hatte den Mann am 30.11.2020 vergangenen Jahres vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft in Aachen hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

Angeklagter Anwalt trat gutgläubig für nicht existentes Opfer im NSU-Prozess auf

Der angeklagte Anwalt aus Eschweiler bei Aachen war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße aufgetreten - das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht. Nach Auffassung des Landgerichts hatte der angeklagte Jurist zwar nachlässig gehandelt, sei bis zuletzt aber gutgläubig gewesen und könne deshalb strafrechtlich nicht belangt werden. Das Mandat war ihm von einem anderen - zwischenzeitlich gestorbenen - Anwalt angetragen worden, der sich das Opfer ausgedacht hatte.

Trotz Verletzung von Sorgfaltspflichten freigesprochen

Der Anwalt habe “so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen“, hatte das Gericht geurteilt, es gelte aber der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten“. Der Rechtsanwalt muss jetzt die 211.000 Euro zurückzahlen, die er als Honorar für seine Dienste erhalten hatte.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2021 (dpa).