Angeklagter Anwalt trat gutgläubig für nicht existentes Opfer im NSU-Prozess auf
Der angeklagte Anwalt aus Eschweiler bei Aachen war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße aufgetreten - das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht. Nach Auffassung des Landgerichts hatte der angeklagte Jurist zwar nachlässig gehandelt, sei bis zuletzt aber gutgläubig gewesen und könne deshalb strafrechtlich nicht belangt werden. Das Mandat war ihm von einem anderen - zwischenzeitlich gestorbenen - Anwalt angetragen worden, der sich das Opfer ausgedacht hatte.
Trotz Verletzung von Sorgfaltspflichten freigesprochen
Der Anwalt habe “so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen“, hatte das Gericht geurteilt, es gelte aber der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten“. Der Rechtsanwalt muss jetzt die 211.000 Euro zurückzahlen, die er als Honorar für seine Dienste erhalten hatte.