Donnerstag, 14.7.2022
"dortmund.de" missachtet nicht Gebot der Staats­fer­ne

Das Internetangebot der Stadt Dortmund, auf dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind, verstößt nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Entscheidend sei laut Bundesgerichtshof, ob der Gesamtcharakter eines kommunalen Internetangebots geeignet ist, die Institutsgarantie der freien Presse zu gefährden. Dies sei im Fall des Dortmunder Stadtportals nicht der Fall.

Mehr lesen
Freitag, 1.10.2021
"mu­en­chen.de" missachtet Gebot der Staats­fer­ne
Mehrere Münchner Zeitungsverlage haben auch in der zweiten Instanz eine Klage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt im Internet gewonnen. Das Oberlandesgericht München schließt sich der Auffassung des Landgerichts an, wonach die Web­sei­te "mu­en­chen.de" das Gebot der Staats­fer­ne der Me­di­en nicht aus­rei­chend beachtet und den ört­li­chen Me­di­en durch pres­se­ähn­li­che In­hal­te und ein Über­maß an Wer­bung un­er­laub­te Kon­kur­renz macht. Mehr lesen
Freitag, 30.7.2021
Streit um Münchner Stadtportal steuert auf den BGH zu

Ein Streit von Münchner Zeitungsverlagen mit der Landeshauptstadt um die Inhalte des städtischen Internetportals wird voraussichtlich vor dem Bundesgerichtshof landen. Dabei geht es um die Frage, ob die Webseite "muenchen.de" das Gebot der Staatsferne der Medien ausreichend beachtet oder den örtlichen Medien unerlaubte Konkurrenz macht, und zwar sowohl durch presseähnliche Inhalte als auch durch ein Übermaß an Werbung.

Mehr lesen
Freitag, 11.6.2021
Internetportal der Stadt Dortmund zulässig

Das Internetportal der Stadt Dortmund verstößt nicht gegen das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz folgende Gebot der Staatsferne der Presse. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Dortmunder Verlags gegen die Stadt abgewiesen. In erster Instanz hatte der Verlag noch Recht bekommen. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Mehr lesen
Mittwoch, 18.11.2020
"muenchen.de" verstößt gegen Gebot der "Staatsferne der Presse"

Das Angebot von "muenchen.de", dem Münchner Online-Stadtportal, ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der "Staatsferne der Presse" unvereinbar und deshalb wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht München I zugunsten mehrerer Münchner Zeitungsverlage entschieden. In Quantität und Qualität würden Themen besetzt, deretwegen Zeitungen und Zeitschriften gekauft würden, erläutert das Gericht. Auch bediene sich "muenchen.de" eines "pressemäßigen" Layouts.

Mehr lesen