Streit um Münch­ner Stadt­por­tal steu­ert auf den BGH zu

Ein Streit von Münch­ner Zei­tungs­ver­la­gen mit der Lan­des­haupt­stadt um die In­hal­te des städ­ti­schen In­ter­net­por­tals wird vor­aus­sicht­lich vor dem Bun­des­ge­richts­hof lan­den. Dabei geht es um die Frage, ob die Web­sei­te "mu­en­chen.de" das Gebot der Staats­fer­ne der Me­di­en aus­rei­chend be­ach­tet oder den ört­li­chen Me­di­en un­er­laub­te Kon­kur­renz macht, und zwar so­wohl durch pres­se­ähn­li­che In­hal­te als auch durch ein Über­maß an Wer­bung.

OLG be­an­sprucht für sich "nicht das letz­te Wort"

"Das ist eine sehr weit­rei­chen­de und viel­schich­ti­ge The­ma­tik", sagte der Vor­sit­zen­de Rich­ter Kon­rad Ret­zer bei der münd­li­chen Ver­hand­lung vor dem Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen am Don­ners­tag. Der Senat nehme nicht für sich in An­spruch, "das letz­te Wort zu haben". Damit mach­ten die Rich­ter schon vor der Ur­teils­ver­kün­dung klar, dass die Re­vi­si­on nach Karls­ru­he wohl zu­ge­las­sen wer­den wird. Ihr Senat sieht of­fen­sicht­lich keine große Wahr­schein­lich­keit, dass die Le­ser­schaft "mu­en­chen.de" mit der On­line-Aus­ga­be einer Zei­tung ver­wech­selt: "Wenn je­mand mu­en­chen.de auf­ruft, wird er wis­sen, auf wel­cher Seite er sich be­wegt", sagte der Vor­sit­zen­de dazu. Das Ur­teil soll Ende Sep­tem­ber ver­kün­det wer­den.

Klä­ger mo­nie­ren feh­len­de Staats­fer­ne des On­line-Stadt­por­tals 

Ge­klagt haben unter an­de­rem die Ver­la­ge der "Abend­zei­tung", des "Münch­ner Mer­kur" und der "Süd­deut­schen Zei­tung". Grund­la­ge der Klage ist das aus dem Grund­ge­setz ab­ge­lei­te­te Prin­zip der Staats­fer­ne, der zu­fol­ge sich die öf­fent­li­che Hand aus dem Me­di­en­ge­schäft her­aus­hal­ten soll. Im Fall von "mu­en­chen.de" geht es so­wohl um die re­dak­tio­nel­len In­hal­te als auch die Wer­bung. "Wenn 50% des Amts­blatts Wer­bung ist, dann ist das ein­fach zu viel", sagte Klä­ger­an­walt Mi­cha­el Rath-Gla­watz zu den An­zei­gen auf der Münch­ner Web­sei­te. Einen Par­al­lel­fall in Nord­rhein-West­fa­len hat kürz­lich das OLG Hamm ent­schie­den. Im dor­ti­gen Fall um "dort­mund.de" hat die Stadt ge­won­nen, doch ist die Re­vi­si­on zu­ge­las­sen, so dass der BGH mit ei­ni­ger Wahr­schein­lich­keit über beide Fälle zu ent­schei­den haben wird. In Mün­chen wie in Hamm hat­ten in der ers­ten In­stanz je­weils noch die kla­gen­den Ver­la­ge ge­won­nen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2021 (dpa).