Ein Streit von Münchner Zeitungsverlagen mit der Landeshauptstadt um die Inhalte des städtischen Internetportals wird voraussichtlich vor dem Bundesgerichtshof landen. Dabei geht es um die Frage, ob die Webseite "muenchen.de" das Gebot der Staatsferne der Medien ausreichend beachtet oder den örtlichen Medien unerlaubte Konkurrenz macht, und zwar sowohl durch presseähnliche Inhalte als auch durch ein Übermaß an Werbung.
Mehr lesenDas Angebot von "muenchen.de", dem Münchner Online-Stadtportal, ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der "Staatsferne der Presse" unvereinbar und deshalb wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht München I zugunsten mehrerer Münchner Zeitungsverlage entschieden. In Quantität und Qualität würden Themen besetzt, deretwegen Zeitungen und Zeitschriften gekauft würden, erläutert das Gericht. Auch bediene sich "muenchen.de" eines "pressemäßigen" Layouts.
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