Donnerstag, 12.1.2023
Schenkungswiderruf muss begründet sein, aber nicht begründet werden

Die Erklärung, eine Schenkung werde wegen groben Undanks widerrufen, muss nicht begründet werden. Der Bundesgerichtshof hat dafür den Wortlaut der Norm herangezogen, wonach es heißt, dass der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten erfolge. Den Schutz des Beschenkten sieht der X. Zivilsenat ausreichend dadurch gewahrt, dass das Vorliegen des groben Undanks im Rückforderungsprozess bewiesen werden müsse. 

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Montag, 25.7.2022
Beeinflussbarkeit macht Schenkung sittenwidrig?

Ein Zustand von Willensschwäche oder leichter Beeinflussbarkeit kann für die Beurteilung, ob eine Grundstücksschenkung sittenwidrig ist oder nicht, von Bedeutung sein. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, indem über eine behauptete vorübergehende kognitive Beeinträchtigung kein Beweis erhoben worden war, obwohl es genügend konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit gab. Selbst wenn die Fähigkeit zur Willensbildung nur eingeschränkt gewesen sein sollte, so der BGH, könne dies auch für die Sittenwidrigkeit der Schenkung eine Rolle spielen. Insoweit seien auch die Motive der Leistungsempfängerin in den Blick zu nehmen.

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Freitag, 25.3.2022
Wendung in der Welfen-Soap: Vater zieht Klage gegen Sohn zurück

Eine Soap-Opera im Vorabendprogramm hätte es nicht schöner angerichtet. Ein Vater streitet vor Gericht gegen den eigenen Sohn, es geht um Kunstwerke, Antiquitäten, Grundstücke – und ein Märchenschloss. Konkret: Das Oberhaupt der Welfen, Ernst August Prinz von Hannover, fordert die Marienburg südlich von Hannover von seinem Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover, zurück – wegen "groben Undanks".

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Freitag, 27.8.2021
Kein Gestaltungsmissbrauch durch Weiterverkauf nach Schenkung

Bahnt ein Steuerpflichtiger die Veräußerung seines Grundstücks durch seine Kinder an, das er ihnen zuvor geschenkt hatte, missbraucht er dadurch grundsätzlich keine steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Dies ist laut Bundesfinanzhof auch dann der Fall, wenn er die rechtlichen Verhältnisse so gestaltet, dass sich für ihn Steuervorteile ergeben. Der Veräußerungsgewinn sei dann bei den Abkömmlingen zu erfassen.

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Montag, 19.4.2021
Schenkung einer belasteten Wohnung an Minderjährigen

Wer einem Minderjährigen eine Wohnung schenken und sich selbst dabei den Nießbrauch daran erhalten will, benötigt über die Erlaubnis der Eltern hinaus keine Genehmigung des Familiengerichts. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist sie nicht erforderlich, wenn sich die Parteien über Eigentumsübertragung und Nießbrauch in einem Vorgang geeinigt haben – der Minderjährige also eine belastete Wohnung erhalten soll.

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Montag, 19.10.2020
Keine gemischte Schenkung bei Verzicht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung gegen Wertausgleich

Der Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich führt nicht zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter. Dies stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg klar. Gesellschafterbeschlüsse könnten den gesetzlichen Übergang nach dem HGB in das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht verhindern.

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