Montag, 25.7.2022
Beeinflussbarkeit macht Schenkung sittenwidrig?

Ein Zustand von Willensschwäche oder leichter Beeinflussbarkeit kann für die Beurteilung, ob eine Grundstücksschenkung sittenwidrig ist oder nicht, von Bedeutung sein. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, indem über eine behauptete vorübergehende kognitive Beeinträchtigung kein Beweis erhoben worden war, obwohl es genügend konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit gab. Selbst wenn die Fähigkeit zur Willensbildung nur eingeschränkt gewesen sein sollte, so der BGH, könne dies auch für die Sittenwidrigkeit der Schenkung eine Rolle spielen. Insoweit seien auch die Motive der Leistungsempfängerin in den Blick zu nehmen.

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Mittwoch, 9.9.2020
Keine Geschäftsunfähigkeit für komplexen Sachverhalt

Wenn ein Mensch über einfache Sachverhalte noch selbst entscheiden kann, ist er in Bezug auf komplexe Sachverhalte nicht geschäftsunfähig. Maßgeblich ist, ob der Wille frei gebildet werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof am 29.07.2020 entschieden.

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