Wer einem Minderjährigen eine Wohnung schenken und sich selbst dabei den Nießbrauch daran erhalten will, benötigt über die Erlaubnis der Eltern hinaus keine Genehmigung des Familiengerichts. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist sie nicht erforderlich, wenn sich die Parteien über Eigentumsübertragung und Nießbrauch in einem Vorgang geeinigt haben – der Minderjährige also eine belastete Wohnung erhalten soll.
Mehr lesenSelbst ein überdurchschnittlich intelligentes Kind von elf Jahren kann nicht verstehen, dass das Herunterladen eines Computerspiels über ein Filesharing-Netzwerk rechtswidrig ist. Es fehle ihm diesbezüglich an der notwendigen Einsichtsfähigkeit, hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
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