Freitag, 17.6.2022
Keine Ausfallgebühr in medizinischer Praxis bei Corona-Verdacht
Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Termin in einer medizinischen Praxis ausmachen, kommt der Vertrag zwischen ihnen und dem Therapeuten als Vertrag zugunsten des Kindes zustande. Wie der Bundesgerichtshof entschied, gilt das – jedenfalls bei kleinen Kindern – auch, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Trotzdem musste im konkreten Fall eine Mutter keine Ausfallpauschalen zahlen, da sie ihre Kinder wegen Corona-Symptomen nicht zur Behandlung gebracht hatte. Mehr lesen