Montag, 19.10.2020
Keine gemischte Schenkung bei Verzicht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung gegen Wertausgleich

Der Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich führt nicht zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter. Dies stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg klar. Gesellschafterbeschlüsse könnten den gesetzlichen Übergang nach dem HGB in das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht verhindern.

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