Der Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich führt nicht zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter. Dies stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg klar. Gesellschafterbeschlüsse könnten den gesetzlichen Übergang nach dem HGB in das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht verhindern.
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