Freitag, 18.11.2022
Mehr als sechs Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall

Das Landgericht Augsburg hat einen Autofahrer nach einem tödlichen Autounfall in Schwaben zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 28-Jährige war mit einem Tempo von etwa 200 km/h unterwegs - etwa doppelt so schnell wie erlaubt. Er verlor die Kontrolle, sein Wagen schleuderte auf die Gegenfahrbahn und dort in das Fahrzeug einer 54-Jährigen. Die Frau verstarb noch am Unfallort. Der mitangeklagte Beifahrer erhielt eine Bewährungsstrafe.

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Dienstag, 27.7.2021
Bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlichem Fahrmanöver

Alleine aufgrund der Gefährlichkeit eines Fahrmanövers kann ohne Feststellungen zur Motivlage nicht auf einen Tötungsvorsatz geschlossen werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, weil das Landgericht ohne Klärung der konkreten Vorstellungen des Fahrers auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen hatte, nachdem der Autofahrer bei einem Tempo von 120 km/h auf der Autobahn nach vorangegangenen Streitigkeiten bei einem Spurwechsel ein Motorrad touchiert hatte.

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Dienstag, 6.4.2021
Raser nach tödlichem Unfall zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Wegen eines tödlichen Raserunfalls bei mehr als 230 Stundenkilometern auf der Autobahn ist ein 24-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte mit seinem Sportwagen auf der Überholspur der A9 einen anderen Autofahrer von hinten gerammt. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit. Das Landgericht Ingolstadt sprach den Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig.

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Dienstag, 23.3.2021
Flucht vor Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Die Flucht vor der Polizei berge dieselben Risiken wie ein verabredetes oder spontanes Rennen mehrerer Kfz aus falsch verstandenem “sportlichem Ehrgeiz“, entschied das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 01.03.2021. Mehr lesen
Donnerstag, 14.5.2020
Flucht vor Zivilstreife kann unter "Raserparagraf" fallen

Die grob verkehrswidrige und rücksichtslose Flucht vor einem anderen Kraftfahrzeug (hier: einer Zivilstreife) kann als illegales Kraftfahrzeugrennen nach dem neuen "Raserparagrafen" (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) strafbar sein. Der erforderliche Renncharakter könne auch dann gegeben sein, wenn kein zweites (gegnerisches) Fahrzeug beteiligt ist, hebt das Oberlandesgericht Köln hervor. Es schließt sich damit der Rechtsprechung des OLG Stuttgart an.

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