Raser nach tödlichem Unfall zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
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Wegen eines tödlichen Raserunfalls bei mehr als 230 Stundenkilometern auf der Autobahn ist ein 24-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte mit seinem Sportwagen auf der Überholspur der A9 einen anderen Autofahrer von hinten gerammt. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit. Das Landgericht Ingolstadt sprach den Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig.

Angeklagter rammte mit über 230 km/h anderes Fahrzeug - Auffahropfer stirbt

Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 Stundenkilometern getunt und hätte mit solch einem Rennwagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. An der Unfallstelle hätte er bei dem Unfall im Oktober 2019 maximal Tempo 100 fahren dürfen, tatsächlich war er mit mindestens 232 Stundenkilometern unterwegs. Der Mann rammte auf der Überholspur der A9 ein anderes Fahrzeug mit einem 22-Jährigen am Steuer. Dieser starb kurz nach dem Unfall.

Staatsanwalt hatte 8 Jahre Haft, der Verteidiger Freispruch gefordert

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte einfach auf der Autobahn möglichst schnell fahren wollte. Er habe den Tod anderer aus Gleichgültigkeit in Kauf genommen. Sie hat den Mann daher wegen Totschlags und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt. Bei den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt. Der Nebenkläger-Anwalt, der die Familie des getöteten Fahrers vertritt, hatte sogar zehn Jahre Haft gefordert. Der angeklagte deutsche Staatsangehörige hatte den Unfall zu Beginn des Prozesses bedauert. Er würde sein Leben für das des Opfers geben, sagte er. Ferner sagte er aus, dass der Autofahrer vor ihm ohne zu Blinken auf die linke Spur gewechselt sei und es dadurch zum Unfall gekommen sei. Seine Verteidiger verlangen deswegen einen Freispruch in dem Prozess.

Tötungsvorsatz war nicht nachzuweisen

Ursprünglich war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Deswegen wurde dieser Vorwurf fallen gelassen. Hintergrund des Prozesses war auch der § 315d StGB, mit dem seit einigen Jahren härter gegen Raser vorgegangen wird. Damit werden Fahrer bestraft, die sich mit ihren Autos oder Motorrädern auf öffentlichen Straßen illegale Rennen liefern. Doch auch wenn sich ein Fahrer ohne Kontrahenten ganz allein "grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", kann er bestraft werden.

Redaktion beck-aktuell, 6. April 2021 (dpa).