Raser nach töd­li­chem Un­fall zu drei­ein­halb Jah­ren Haft ver­ur­teilt
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Wegen eines töd­li­chen Ra­ser­un­falls bei mehr als 230 Stun­den­ki­lo­me­tern auf der Au­to­bahn ist ein 24-Jäh­ri­ger zu einer Ge­fäng­nis­stra­fe von drei­ein­halb Jah­ren ver­ur­teilt wor­den. Der Mann hatte mit sei­nem Sport­wa­gen auf der Über­hol­spur der A9 einen an­de­ren Au­to­fah­rer von hin­ten ge­rammt. Der 22-Jäh­ri­ge am Steu­er des an­de­ren Wa­gens starb bin­nen kür­zes­ter Zeit. Das Land­ge­richt In­gol­stadt sprach den An­ge­klag­ten wegen ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens schul­dig.

An­ge­klag­ter ramm­te mit über 230 km/h an­de­res Fahr­zeug - Auf­fahr­op­fer stirbt

Der An­ge­klag­te hatte sei­nen Sport­wa­gen auf 575 PS und ein Ma­xi­mal­tem­po von 350 Stun­den­ki­lo­me­tern ge­tunt und hätte mit solch einem Renn­wa­gen nicht auf öf­fent­li­chen Stra­ßen fah­ren dür­fen. An der Un­fall­stel­le hätte er bei dem Un­fall im Ok­to­ber 2019 ma­xi­mal Tempo 100 fah­ren dür­fen, tat­säch­lich war er mit min­des­tens 232 Stun­den­ki­lo­me­tern un­ter­wegs. Der Mann ramm­te auf der Über­hol­spur der A9 ein an­de­res Fahr­zeug mit einem 22-Jäh­ri­gen am Steu­er. Die­ser starb kurz nach dem Un­fall.

Staats­an­walt hatte 8 Jahre Haft, der Ver­tei­di­ger Frei­spruch ge­for­dert

Die Staats­an­walt­schaft ging davon aus, dass der An­ge­klag­te ein­fach auf der Au­to­bahn mög­lichst schnell fah­ren woll­te. Er habe den Tod an­de­rer aus Gleich­gül­tig­keit in Kauf ge­nom­men. Sie hat den Mann daher wegen Tot­schlags und wegen eines ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens an­ge­klagt. Bei den Plä­doy­ers hatte die Staats­an­walt­schaft eine acht­jäh­ri­ge Ge­fäng­nis­stra­fe ver­langt. Der Ne­ben­klä­ger-An­walt, der die Fa­mi­lie des ge­tö­te­ten Fah­rers ver­tritt, hatte sogar zehn Jahre Haft ge­for­dert. Der an­ge­klag­te deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge hatte den Un­fall zu Be­ginn des Pro­zes­ses be­dau­ert. Er würde sein Leben für das des Op­fers geben, sagte er. Fer­ner sagte er aus, dass der Au­to­fah­rer vor ihm ohne zu Blin­ken auf die linke Spur ge­wech­selt sei und es da­durch zum Un­fall ge­kom­men sei. Seine Ver­tei­di­ger ver­lan­gen des­we­gen einen Frei­spruch in dem Pro­zess.

Tö­tungs­vor­satz war nicht nach­zu­wei­sen

Ur­sprüng­lich war der 24-Jäh­ri­ge auch wegen Tot­schlags an­ge­klagt. Doch der so­ge­nann­te be­ding­te Tö­tungs­vor­satz sei ihm nicht nach­zu­wei­sen, sagte der Vor­sit­zen­de Rich­ter Kon­rad Kliegl. Des­we­gen wurde die­ser Vor­wurf fal­len ge­las­sen. Hin­ter­grund des Pro­zes­ses war auch der § 315d StGB, mit dem seit ei­ni­gen Jah­ren här­ter gegen Raser vor­ge­gan­gen wird. Damit wer­den Fah­rer be­straft, die sich mit ihren Autos oder Mo­tor­rä­dern auf öf­fent­li­chen Stra­ßen il­le­ga­le Ren­nen lie­fern. Doch auch wenn sich ein Fah­rer ohne Kon­tra­hen­ten ganz al­lein "grob ver­kehrs­wid­rig und rück­sichts­los fort­be­wegt, um eine höchst­mög­li­che Ge­schwin­dig­keit zu er­rei­chen", kann er be­straft wer­den.

LG Ingolstadt, Urteil vom 06.04.2021 - 06.04.2021 1 Ks 41 Js 18694/19

Redaktion beck-aktuell, 6. April 2021 (dpa).

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