Mehr als sechs Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall

Das Landgericht Augsburg hat einen Autofahrer nach einem tödlichen Autounfall in Schwaben zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 28-Jährige war mit einem Tempo von etwa 200 km/h unterwegs - etwa doppelt so schnell wie erlaubt. Er verlor die Kontrolle, sein Wagen schleuderte auf die Gegenfahrbahn und dort in das Fahrzeug einer 54-Jährigen. Die Frau verstarb noch am Unfallort. Der mitangeklagte Beifahrer erhielt eine Bewährungsstrafe.

Fahrt mit Dashcam gefilmt

Das LG verurteilte den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. "Es stellt sich als Irrsinn heraus", sagte der Vorsitzende Richter Roland Christiani zu der Fahrweise des Angeklagten. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Mann letztlich mit 180 km/h oder 200 km/ gerast sei. Seine halsbrecherische Fahrt hatte der Mann, der sich zudem unter Drogeneinfluss hinters Steuer gesetzt hatte, mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen und den Unfall damit auch für die Ermittler dokumentiert. Sein mitangeklagter Beifahrer hatte ihn noch angefeuert. Der 29-Jährige erhielt daher wegen Beihilfe eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Kein Tötungsvorsatz

Ursprünglich war der Hauptangeklagte wegen Mordes angeklagt. Der Vorwurf wurde jedoch im Prozess fallengelassen, da der dafür nötige Tötungsvorsatz dem Mann nicht nachgewiesen werden konnte. Der Staatsanwalt hatte dann eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe wegen eines illegalen Rennens verlangt, die Höchststrafe liegt hier bei zehn Jahren. Die Verteidiger hatten sich für maximal vier Jahre Haft ausgesprochen. Sie werteten die Fahrt als fahrlässige Tötung. Bei dem Hauptangeklagten wird zudem der Führerschein eingezogen. Frühestens nach fünf Jahren darf ihm eine neue Fahrlizenz ausgestellt werden. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Führerscheinsperre verlangt. Der Kammervorsitzende machte aber klar, dass es keine rechtliche Basis für eine längere Sperre gebe.

Angeklagter behält sich Rechtsmittel vor

Christiani nannte es "Ironie des Schicksals", dass der Tod der Fahrerin auf der Gegenfahrbahn den beiden Angeklagten quasi das Leben gerettet habe. Denn sonst wäre der Unfallverursacher mit seinem getunten Sportwagen wohl gegen einen Baum gekracht. Diesen Unfall hätten beide Insassen laut eines Gutachters vermutlich nicht überlebt. So kamen sie mit Verletzungen davon. Nach dem Urteil versuchte der Richter vergeblich, den 28-Jährigen zur sofortigen Annahme des Schuldspruches zu bewegen. In dem Fall hätte auch der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtet. Der Angeklagte und seine Anwälte wollen aber erst kommende Woche endgültig entscheiden, ob sie Revision einlegen.

LG Augsburg, Urteil vom 17.11.2022

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2022 (dpa).