Eine Quarantäne-Anordnung wegen des Kontakts mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person begründet keine Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Staat. Hierauf hat das Oberlandesgericht Oldenburg in zwei Fällen hingewiesen und Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen verneint. Die Quarantäne sei angesichts der pandemiebedingten schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft als geringfügiges Opfer hinzunehmen.
Mehr lesenAuch für eine Schülerin, die im Klassenraum nicht in der Nähe einer mit der Omikron-Variante des Sars-CoV-2-Virus infizierten Schulkameradin gesessen hat, darf Quarantäne angeordnet werden. Dies geht aus einem am Dienstag im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Die Anordnung auf Absonderung gegenüber der Gymnasiastin sei nicht zu beanstanden. Eine Interessenabwägung falle zu Lasten der Antragstellerin aus.
Mehr lesenIm Streit um eine Quarantäneanordnung nach der Rückkehr aus Italien im März 2020 bleibt der Reisende erfolglos. Das Verwaltungsgericht Kassel hat seine Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der erteilten Quarantäneanordnung bereits am berechtigten Feststellungsinteresse, betonte das Gericht. Eine Wiederholungsgefahr sei nicht gegeben.
Mehr lesenGegen eine Schülerin, die im Unterricht in der Sitzreihe vor einer mit Covid infizierten Person saß, darf eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat es im konkreten Fall am Donnerstag abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des dagegen gerichteten Widerspruchs anzuordnen. Der zwar schwerwiegende, aber zeitlich befristete Eingriff in die Grundrechte der Schülerin sei verhältnismäßig.
Mehr lesenWer sich, ohne gegen das Coronavirus geimpft oder von dem Virus genesen zu sein, zeitgleich mit einer infizierten Person ohne Mund-Nasen-Schutz in einer gut besuchten Diskothek aufgehalten hat, muss eine behördlich angeordnete Quarantäne hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag eines 18-jährigen gegen die Anordnung der häuslichen Absonderung nach einem Diskobesuch abgelehnt.
Mehr lesenEine Quarantäneanordnung "bis auf weiteres" verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 05.10.2020. Geklagt hatte die Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz, in der es zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen war.
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