Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Musterfeststellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse sein Urteil verkündet. Demnach sind Sparkassen verpflichtet, die Zinsanpassung für Sparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat erneut den Revisionen eines Verbraucherschutzverbands im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen einer Sparkasse stattgegeben. Das vorinstanzlich mit der Klärung der Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln befasste Oberlandesgericht Dresden habe es in seinem Musterfeststellungsurteil versäumt, einen Referenzzinssatz zu bestimmen.
Einer Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse droht in mehreren Punkten die Abweisung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen. Doch zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München am Freitag ab, dass diese Zinsnachzahlungen schlussendlich weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat in einem Musterfeststellungsverfahren eine Zinsänderungsklausel in Prämiensparverträgen, die ein pauschales Recht zur Zinsänderung einräumt, für unwirksam erklärt und Vorgaben für die Zinsanpassungen gemacht. Das Oberlandesgericht muss nun einen für die Höhe der variablen Verzinsung maßgebenden Referenzzinssatz bestimmen.
Mehr lesenEine Allgemeinverfügung der Bafin soll Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu machen. Dagegen rege sich Widerstand der Geldhäuser, teilte eine Bafin-Sprecherin am 28.07.2021 auf Anfrage mit. Es seien mittlerweile rund 400 Widersprüche eingegangen. Ein weiterer Streit vor Gerichten wird damit zunehmend wahrscheinlich.
Mehr lesenSparer, die wegen unwirksamer Klauseln ihres Prämiensparvertrages zu wenig Zinsen bekommen haben, erhalten Unterstützung der Finanzaufsicht Bafin. Die Behörde griff nach jahrelangem Streit durch und veröffentlichte am Montag eine Allgemeinverfügung. Kreditinstitute müssen Prämiensparkunden demnach über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen machen.
Mehr lesenDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Dazu hat sie am 29.01.2021 eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Neben der Information sollen betroffene Sparer nach dem Willen der BaFin auch ein Lösungsangebot erhalten.
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