Der Bundesgerichtshof hat erneut den Revisionen eines Verbraucherschutzverbands im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen einer Sparkasse stattgegeben. Das vorinstanzlich mit der Klärung der Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln befasste Oberlandesgericht Dresden habe es in seinem Musterfeststellungsurteil versäumt, einen Referenzzinssatz zu bestimmen.