Eine Allgemeinverfügung der Bafin soll Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu machen. Dagegen rege sich Widerstand der Geldhäuser, teilte eine Bafin-Sprecherin am 28.07.2021 auf Anfrage mit. Es seien mittlerweile rund 400 Widersprüche eingegangen. Ein weiterer Streit vor Gerichten wird damit zunehmend wahrscheinlich.
BGH beanstandete bankseitiges Zinsanpassungsrecht
Es geht um langfristige Verträge, die zwischen 1990 und 2010 angeboten wurden. Diese enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert. Details sind aber weiter umstritten. Wenn die Bafin nach Prüfung der Widersprüche bei ihrer Rechtsauffassung bleibt, steht den Kreditinstituten der Rechtsweg offen.
Bankenverbände halten Klauseln für angemessen umgesetzt
Es könnte ein langjähriger Rechtsstreit drohen. Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass die Allgemeinverfügung vor Gericht Bestand haben wird. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen fünf großen Bankenverbände hatten dagegen betont: “Nach unserer Auffassung wurde die Rechtsprechung des BGH von 2004 seitdem angemessen in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen umgesetzt.“
Redaktion beck-aktuell, 29. Juli 2021 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Allgemeinverfügung der Bafin finden Sie auf der Webseite der Behörde.
Aus der Datenbank beck-online
Feldhusen, Verzinsung bei Sparverträgen, BKR 2021, 69
OLG Dresden, Unwirksamkeit der Zinsanpassungsregelungen für Sparverträge "S-Prämiensparen flexibel", VuR 2020, 306 (m. Anm. Tiffe)
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Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen zweier Sparkassen unwirksam, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.04.2021, becklink 2019388
OLG Dresden: Zinsanpassungsklauseln der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig unwirksam, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.04.2020, becklink 2016130