Eine zu reinen werbe- beziehungsweise kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst stellt eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einer Polizistin, die bei einem Einsatz gefilmt worden war, eine Entschädigung von 2.000 Euro zugesprochen. Die Aufnahmen waren in einem Musikvideo zu Werbezwecken verwendet worden.
Mehr lesenKleinere finanzielle Zuwendungen von einem notorischen Betrüger namens "Milliarden-Mike" kommen eine Berliner Polizistin teuer zu stehen. Das Landgericht Hamburg verurteilte die 45-Jährige gestern wegen Bestechlichkeit zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung der Strafkammer gab die Angeklagte in neun Fällen Auskünfte aus dem Polizeicomputer weiter und kassierte dafür 500 Euro.
Mehr lesenWegen Teilens von Thesen sogenannter Reichsbürger verliert erstmals in Niedersachsen eine Polizistin ihren Job. Der Senat für Disziplinarrecht habe im April zum ersten Mal entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als härtestes Mittel gerechtfertigt sei, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am Montag. Die Polizeidirektion Braunschweig bestätigte, dass die Frau mit Rechtskraft des OVG-Urteils aus dem Polizeidienst entlassen wird.
Mehr lesenWegen ihrer Mitgliedschaft in mehreren rechtsextremen WhatsApp-Gruppen durfte einer Polizistin die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Das Polizeipräsidium habe das Amtsführungsverbot zu Recht auf den Verdacht gestützt, die Beamtin teile eine Gesinnung, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehe, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Den Eilantrag der Polizistin lehnte es ab.
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