Mittwoch, 1.3.2023
Anklage zu rechtsextremer Chatgruppe von Polizisten nicht zugelassen

Im Verfahren um eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten hat das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung sei mit einem Beschluss vom 13.02.2023 abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Die Strafkammer habe eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe, so das LG.

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Mittwoch, 16.12.2020
Amtsführungsverbot für Polizistin wegen Mitgliedschaft in rechtsextremen Chatgruppen

Wegen ihrer Mitgliedschaft in mehreren rechtsextremen WhatsApp-Gruppen durfte einer Polizistin die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Das Polizeipräsidium habe das Amtsführungsverbot zu Recht auf den Verdacht gestützt, die Beamtin teile eine Gesinnung, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehe, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Den Eilantrag der Polizistin lehnte es ab.

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