Wegen Teilens von Thesen sogenannter Reichsbürger verliert erstmals in Niedersachsen eine Polizistin ihren Job. Der Senat für Disziplinarrecht habe im April zum ersten Mal entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als härtestes Mittel gerechtfertigt sei, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am Montag. Die Polizeidirektion Braunschweig bestätigte, dass die Frau mit Rechtskraft des OVG-Urteils aus dem Polizeidienst entlassen wird.
Ausweis als Bürgerin des "Königreichs Preußen" beantragt
Zunächst hatte der NDR über die gravierenden Konsequenzen des Dienstvergehens berichtet. Demnach fiel die Frau auf, weil sie als Bürgerin des "Königreichs Preußen" einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Zudem stellte sie bei einem zivilrechtlichen Prozess die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage und erkannte den Ausweis einer Richterin nicht an – jeweils ein Verhalten, das zu den Thesen von "Reichsbürgern" passt, wie der Gerichtssprecher sagte.
OVG Lüneburg - 3 LD 1/20
Redaktion beck-aktuell, 26. April 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VGH München, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zuordnung zur "Reichsbürger"-Bewegung, BeckRS 2020, 26781
VG Ansbach, Aberkennung des Ruhegehaltes wegen Reichsbürgerideologie, BeckRS 2020, 15414
OVG Koblenz, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Sympathisanten der "Reichsbürgerbewegung", NVwZ-RR 2019, 814
OVG Magdeburg, Disziplinare Ahndung bei Verwendung der "Reichsbürger-Ideologie", NVwZ-RR 2018, 774