Freitag, 28.10.2022
Carsharing im Land Berlin vorerst keine straßenrechtliche Sondernutzung

In dem Streit zweier Carsharing-Unternehmen mit der Stadt Berlin um geplante Sondernutzungsgebühren hat nach dem Verwaltungsgericht Berlin nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Angebot vorerst als erlaubnisfreien Gemeingebrauch eingeordnet. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass Carsharing-Unternehmen - anders als "Straßenhändler" - ihre Fahrzeuge gerade für die Nutzung zu Verkehrszwecken bereitstellen.

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Dienstag, 2.8.2022
Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

Stationsungebundenes Carsharing stellt keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, sondern unterfällt dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Durch das Abstellen von Fahrzeugen finde eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen statt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 01.08.2022 und beanstandete eine für Anfang September vorgesehene Änderung des Berliner Straßengesetzes.

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Mittwoch, 16.9.2020
Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorerst weiter auf Gehwegen abgestellt werden

Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Stadt Düsseldorf angeordnet. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Angebot im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß § 14 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes zulässig ist.

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