Dienstag, 2.8.2022
Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

Stationsungebundenes Carsharing stellt keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, sondern unterfällt dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Durch das Abstellen von Fahrzeugen finde eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen statt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 01.08.2022 und beanstandete eine für Anfang September vorgesehene Änderung des Berliner Straßengesetzes.

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