Freitag, 28.10.2022
Carsharing im Land Berlin vorerst keine straßenrechtliche Sondernutzung

In dem Streit zweier Carsharing-Unternehmen mit der Stadt Berlin um geplante Sondernutzungsgebühren hat nach dem Verwaltungsgericht Berlin nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Angebot vorerst als erlaubnisfreien Gemeingebrauch eingeordnet. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass Carsharing-Unternehmen - anders als "Straßenhändler" - ihre Fahrzeuge gerade für die Nutzung zu Verkehrszwecken bereitstellen.

Mehr lesen