In dem Streit zweier Carsharing-Unternehmen mit der Stadt Berlin um geplante Sondernutzungsgebühren hat nach dem Verwaltungsgericht Berlin nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Angebot vorerst als erlaubnisfreien Gemeingebrauch eingeordnet. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass Carsharing-Unternehmen - anders als "Straßenhändler" - ihre Fahrzeuge gerade für die Nutzung zu Verkehrszwecken bereitstellen.
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