Die "Call a Bike"-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch das Abstellen der Fahrräder sei kein Gemeingebrauch, sondern eine Sondernutzung, für die hier die erforderliche Erlaubnis fehle.
Mehr lesenMietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Stadt Düsseldorf angeordnet. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Angebot im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß § 14 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes zulässig ist.
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