Stationsungebundenes Carsharing stellt keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, sondern unterfällt dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Durch das Abstellen von Fahrzeugen finde eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen statt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 01.08.2022 und beanstandete eine für Anfang September vorgesehene Änderung des Berliner Straßengesetzes.
Mehr lesenMietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Stadt Düsseldorf angeordnet. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Angebot im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß § 14 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes zulässig ist.
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