Donnerstag, 15.12.2022
BSG präzisiert Anforderungen an innovative Behandlungsalternativen

Das Bundessozialgericht hat erläutert, wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative Behandlungsmethode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt. Den konkreten Streitfall hat es für weitere notwendige Feststellungen zurückverwiesen.

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Donnerstag, 10.2.2022
Buschmann korrigiert aufgeweichte Anforderungen für Bundesrichter

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die in der Richterschaft scharf kritisierte politische Aufweichung der Auswahlkriterien für Vorsitzende Bundesrichter rückgängig machen lassen. Es gilt nun wieder, dass für Führungspositionen an den Bundesgerichten in der Regel eine fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht erforderlich ist.

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Mittwoch, 7.7.2021
Grundlegende Vorgaben für dienstliche Beurteilungen in Rechtsnormen zu regeln

Die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG in Rechtsnormen geregelt sein. Bloße Verwaltungsvorschriften reichten hierfür nicht aus, so das Bundesverwaltungsgericht. Dienstliche Beurteilungen müssten mit einem Gesamturteil abschließen, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen.

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Montag, 28.9.2020
Berufungsbegründung: Verweis auf andere Entscheidung kann ausreichen

Eine Berufungsbegründung, die auf eine andere Entscheidung aus einem Parallelverfahren mit im wesentlichen gleichen Sachverhalt verweist, kann den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.07.2020 entschieden. Kürzlich hatte der BGH in einem anderen "Diesel-Fall" reine Wiederholungen für unzureichend erklärt.

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Dienstag, 1.9.2020
Erforderlicher Umfang einer Berufungsbegründung

Zur Begründung der Berufung in einem Zivilprozess genügt es, wenn ein Kläger deutlich macht, dass er die Abweisung seiner Klage vorerst nur teilweise anfechten will. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn der Kläger den nun noch verlangten Betrag nicht näher erläutere, könne er dies auch noch nach Ablauf der Begründungsfrist nachholen – bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der zweiten Instanz.

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