Buschmann korrigiert aufgeweichte Anforderungen für Bundesrichter

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die in der Richterschaft scharf kritisierte politische Aufweichung der Auswahlkriterien für Vorsitzende Bundesrichter rückgängig machen lassen. Es gilt nun wieder, dass für Führungspositionen an den Bundesgerichten in der Regel eine fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht erforderlich ist.

Anforderungsprofil aus 2016 greift wieder

Das Ministerium hat sich demnach mit den Spitzen der Bundesgerichte darauf verständigt, dass bei den anstehenden Stellenbesetzungen das bisherige Anforderungsprofil aus dem Jahr 2016 zugrunde gelegt wird. Das teilte eine Ministeriumssprecherin in Berlin am Donnerstag auf Anfrage mit. Buschmann ließ damit eine Entscheidung seiner Amtsvorgängerin Christine Lambrecht (SPD) korrigieren, die dieses Kriterium abgeschafft hatte. Damit hatte sich die heutige Verteidigungsministerin den Vorwurf eingehandelt, die Beförderung politisch genehmer Kandidatinnen und Kandidaten in höchstrichterliche Positionen erleichtern zu wollen.

Richterbund begrüßt Kurskorrektur

Der Deutsche Richterbund begrüßte die Kurskorrektur: "Den damit losgetretenen Konflikt mit den Bundesgerichten legt der neue Bundesjustizminister nun bei und räumt die Besorgnis aus, dass die Politik durch geänderte Anforderungsprofile ihren Einfluss auf die Besetzung höchster Richterämter ausweiten wollte", erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Personalproblem am BFH bleibt

Offen ist nach wie vor, wie Buschmann ein von Lambrecht geerbtes Personalproblem am Bundesfinanzhof in München lösen will. Die frühere große Koalition hatte den nordrhein-westfälischen Ministerialbeamten Hans-Josef Thesling zum BFH-Präsidenten gekürt und sich für die saarländische Finanzgerichtspräsidentin Anke Morsch als Stellvertreterin entschieden – wobei Thesling auf CDU-Ticket fuhr und Morsch von den Sozialdemokraten ausgesucht wurde. Beide waren zuvor nie Bundesrichter und erfüllen daher das nun wieder in Kraft gesetzte Auswahlkriterium der Erfahrung nicht. Thesling ist jedoch seit Januar im Amt an der Spitze des höchsten deutschen Steuergerichts, Morsch jedoch nicht.

VGH München griff ein

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte Anfang der Woche Morschs Ernennung gestoppt und dem Bundesjustizministerium Rechtsfehler bescheinigt. Rechtsmittel hatte das Gericht nicht zugelassen, auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist laut Bundesjustizministerium nicht möglich. "Das Bundesjustizministerium prüft das weitere Vorgehen derzeit", erklärte die Sprecherin des Justizministeriums. "Die Rechtsauffassung des VGH München wird dabei natürlich Berücksichtigung finden."

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2022 (dpa).