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  • JA Editorial 4/2020

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Regensburg

    »Zum großen Bösen kamen die Menschen nie mit einem großen Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung. Erst wird gesagt, dann wird getan.«

    (Michael Köhlmeier am 4.5. 2018 zum Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus in der Wiener Hofburg)

    Viele kleine Schritte kennzeichneten das Erstarken des Faschismus zwischen den beiden großen Kriegen des 20. Jahrhunderts, zumal in Deutschland und Italien. Seit Jahren nehmen in vielen Ländern die antidemokratischen repressiven Kräfte verstärkt zu. Anstatt dass die Bürger dem Staat Macht übertragen, damit er ihre Rechte schützt, geht im faschistischen Staat alle Macht vom Führer aus; die Regierung herrscht, der Bürger hat zu dienen (lesenswert zu alledem Albright, Faschismus. Eine Warnung, 2018).
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  • JA Editorial 3/2020

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    »The Court should never be influenced by the weather of the day but inevitably they will be influenced by the climate of the era.«

    (Professor Paul A. Freund)

    Fridays for Future hat die Gerichtssäle erreicht. Genauer gesagt werden schon seit einiger Zeit vor Gericht Klimaklagen erhoben. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, mit der Umweltverbände Vollzugsdefizite der Verwaltung vor Gericht bringen können. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe hat als klageberechtigter Verband eine Reihe von Urteilen gegen Kommunen erstritten. Materiell-rechtliche Grundlage für die Klagen waren die durch EU-Richtlinien bestimmten Luftreinhaltungsgrenzwerte. Werden diese nachhaltig überschritten, sind Luftreinhaltungspläne aufzustellen. Im Grunde wird mit dem Rechtsbehelfssystem nur das erstritten, wozu die zuständigen Behörden ohnehin verpflichtet wären. In den Gerichtsverfahren wird die Abwägung zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern nicht neu vermessen, sondern die europarechtlich gebotenen Handlungen werden eingeklagt. Verwaltungsvollzugsdefizite!

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  • JA Editorial 2/2020

    VRiBVerwG a.D. Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Frankfurt a.M.

    Schneller, schlanker, besser? 60 Jahre Verwaltungsgerichtsordnung

    Die Verwaltungsgerichtsordnung wird 60! 1960 ersetzte sie einen verwaltungsprozessualen Flickenteppich: Unterschiedliches Landesrecht hatte bis dahin die beiden ersten verwaltungsgerichtlichen Instanzen geregelt, ein Bundesgesetz das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun machte der Bund für den Verwaltungsprozess erstmals umfassend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Die Bezeichnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als »Schlussstein des Rechtsstaats« (Richard Thoma) hatte jetzt auch in formaler Hinsicht ihre Berechtigung.

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  • JA Editorial 1/2020

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Modernisierung des Strafverfahrens?

    Im November 2019 hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter einer Vielzahl von – eher kleineren – Änderungen sind hier insbesondere auch gewisse Verschärfungen des Richterablehnungsrechts sowie des Beweisantragsrechts zu verzeichnen; auf diese und weitere Änderungen wird in einem der Folgehefte auch in einem Einführungsaufsatz eingegangen werden. Speziell die Änderungen im Ablehnungs- und Beweisantragsrecht betreffen dabei zwar bereits lange und umfangreich diskutierte Materien; ob freilich allein der Umstand, dass insoweit Änderungen vorgenommen worden sind, die Bezeichnung als »Modernisierung« gerechtfertigt erscheinen lässt, erscheint durchaus zweifelhaft. In der Tendenz ist hier eine weitere Zurückschneidung von insbesondere Beschuldigtenrechten zu verzeichnen, die im konkreten Fall zwar keine wirklich dramatischen Ausmaße annimmt, sich aber in eine entsprechende Tendenz der letzten Jahre einfügt. Wirklich der »Modernisierung« dient dagegen vielleicht das in das gleiche Änderungsgesetz eingefügte neue Gerichtsdolmetschergesetz, da der Anteil Sprachfremder im Strafverfahren zunimmt (lesenswert zu den damit zusammenhängenden Problemen aus neuester Zeit Kulhanek, Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigen im Strafverfahren, 2019). 
     
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  • JA Editorial 12/2019

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2019

    Umbrüche, Zeitenwenden also, erkennt man in der Regel erst in der Retrospektive. Wir durchleben derzeit eine Zeit des Paradigmenwechsels. Jedenfalls schwinden alte Gewissheiten. Klimawandel, Entscheidungsfindung durch Algorithmen, Aufstieg von autoritären Regierungen und der AfD in Deutschland; Brexit und ein Europa, dessen Rule of Law in zunehmendem Umfang von einigen Mitgliedstaaten infrage gestellt wird; ein Präsident Trump, der Anstands- und Schamlosigkeit zum politischen Programm macht; religiöser Fundamentalismus, um nur einige Stichworte zu nennen. Auch Black Letter Law ist niemals unbeeinflusst von den geistigen Strömungender Zeit. Oder in den Worten des  Bundesverfassungsgerichts: Auch Gesetze sind durch einen Wandel der sozialen Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen einem Alterungsprozess unterworfen. Dem muss bei der Auslegung Rechnung getragen werden (NJW 2004, 2662). Die diesjährige Weihnachtsbuchempfehlung befasst sich mit vier Büchern zu Umbrüchen und zwei Büchern, die sich unter jedem Tannenbaum gut machen.
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