Die Datenschutzanforderungen werden nach einer aktuellen Bitkom-Umfrage von der Wirtschaft als zusätzliche Belastung in der Corona-Krise empfunden, auch weil die Vorgaben teilweise unklar sind. Dazu hat maßgeblich das Urteil des EuGH zum sogenannten Privacy Shield (Schrems II) beigetragen, nach dem es für transatlantische Datentransfers keine gültige Rechtsgrundlage mehr gibt. Hierzu Fragen an Dr. Stefan Brink, den Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg.
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