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Wirtschaftsrecht
   

EU-Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen

Prof. Heiko Hellwege

EU-Kommission reguliert Green Claims

 

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie (RL) über gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vorgelegt. Sie ergänzt damit ihre Vorschläge aus dem letzten Jahr zu den Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Nach dem bereits am 22.3.2023 vorgelegten Kommissionsvorschlag müssen Unternehmen bei Umweltaussagen (Green Claims) über ihre Produkte oder Dienstleistungen Mindeststandards einhalten. Bevor sie eine Umweltaussage in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen diese zukünftig anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden.

 

 

Lösung

Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. € Umsatz) haben Unternehmen die Angaben zu den Auswirkungen auf die Umwelt zudem von einer akkreditierten Organisation überprüfen zu lassen.

Der Entwurf sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es nach Kommissionsangaben mindestens 230 verschiedene Zeichen. Künftig sollen neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Neue private Systeme müssen dann vorab genehmigt werden und nachweisen, dass die damit verfolgten Umweltziele ehrgeiziger sind als die von bestehenden Systemen.

Zu beachten ist insbesondere, dass keine Werbeaussagen oder Label mehr gestattet sein werden, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden, es sei denn, dass dies nach EU-Vorschriften ausdrücklich so vorgesehen ist.

 

 

Praxishinweise:

  • Durch die Green-Claims-Richtlinie droht eine Überregulierung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden künftig faktisch nicht mehr mit Green Claims werben können, soweit sie sich die Zertifizierung nicht leisten können. Weil bislang schon irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten sind, erscheinen diese Regelungen zu weitreichend.
  • Der Richtlinien-Entwurf muss nach der Übersetzung noch von Rat und Parlament der EU gebilligt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Regelungen für mittelständische Unternehmen weiter entschärft und liberalisiert werden. Ansonsten wäre dem eigentlich doch wünschenswerten Wettbewerb um die faire und wahrheitsgetreue Darstellung von Umwelteigenschaften ein Bärendienst getan, wenn es sich nur noch „die Großen“ leisten könnten, hiermit zu werben.


RA Prof. Heiko Hellwege, PKF WMS Dr. Buschkühle PartG mbB, Osnabrück

 

BC 8/2023

BC2023817

 

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