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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

IFRS 18 – Darstellung und Angaben in Abschlüssen

Christian Thurow

 

Am 9.4.2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Standard IFRS 18 – „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht. Der Standard ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 – „Darstellung des Abschlusses“ und ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, anzuwenden.


 

Praxis-Info!

Neben einigen kleineren Änderungen in Bezug auf die Darstellung der Kapitalflussrechnung und ergänzenden Angaben zu Kostenarten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens führt IFRS 18 drei wesentliche Neuerungen ein:

 

 

1. Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

Der IFRS 18 schreibt eine bestimmte Struktur für die GuV vor. Die GuV muss nunmehr die folgenden fünf Kategorien umfassen:

  • Operating: alle Erträge und Aufwendungen, die keiner der anderen Kategorien zugeordnet sind;
  • Investing: Erträge und Aufwendungen aus assoziierten oder verbundenen Unternehmen, Bank- und Kassenguthaben und Vermögensgegenständen, die Erträge einzeln und unabhängig von anderen Ressourcen erzielen;
  • Financing: Zinsaufwendungen und Auswirkungen aus der Änderung der Verzinsung von Verbindlichkeiten;
  • Income Taxes: Ertragsteuern;
  • Discontinued Operations: Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (in einer Zeile zusammengefasst).

Die GuV muss dabei mindestens die folgenden zwei Zwischensummen enthalten:

  • Operatives Ergebnis (operating profit or loss);
  • Ergebnis vor Finanzierungsaufwendungen und Ertragsteuern (profit or loss before financing and income taxes).

Für Banken und Versicherungen bestehen weitere Darstellungspflichten.

 

 

2. Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen

Sofern das Unternehmen eigene Kennzahlen zur Darstellung der finanziellen Leistung (Management Performance Measures) verwendet, sind diese im Anhang zu erläutern und so weit als möglich zu den jeweiligen Zwischensummen im IFRS-Abschluss überzuleiten.

 

 

3. Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Posten

Die Aggregation (Zusammenfassung, Verdichtung) von Posten erfolgt auf Basis von gemeinsamen Charakteristiken (shared characteristics). Diese bestimmen dann auch die Darstellung in Bilanz, GuV und Anhang.

 

 

Praxishinweis:

Obwohl die Neuerungen auf den ersten Blick nicht so gravierend erscheinen, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit der Umstellung befassen. Die geänderten Grundsätze zur Aggregation und die neuen Kategorien der GuV machen unter Umständen Änderungen des bestehenden Kontenrahmens und der Kontenverknüpfung im Buchhaltungssystem nötig. Auch die Verwendung von unternehmenseigenen Kennzahlen zur Darstellung der finanziellen Lage sollte vor dem Hintergrund der neuen Überleitungsregeln kritisch betrachtet werden. Die „Aufhübschung“ mittels speziell kuratierter Pro-forma-Kennzahlen dürfte nunmehr deutlich schwieriger werden.

 

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 5/2024

BC20240508

 

 

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