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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

Von den buchhalterischen Tücken im Umgang mit Emojis

Christian Thurow

 

Wie diese Woche (KW 28) aus der Presse zu entnehmen war, hat ein Gericht in Kanada entschieden, dass das „Daumen-hoch-Emoji“ (👍) in einem Streitfall einen rechtlich bindenden Vertragsabschluss darstellt. Bereits mit einer Vielzahl anderer Gerichtsurteile zeigte sich, dass eine zu saloppe Ausdrucksweise mittels „Zeichensprache“ Risiken mit sich bringt.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Im Ausgangsfall ging es um den Kauf von 86 Tonnen Flachs für rund 82.000 CAD. Der Verkäufer machte mit seinem Mobiltelefon ein Foto des von ihm unterschriebenen Vertrags und sendete es als Text-Message zum Käufer mit dem Begleittext „Bitte bestätigen Sie den Flachs-Vertrag“. Der Käufer antwortete lediglich mit dem „Daumen-hoch-Emoji.“ Aus seiner Sicht bedeutete das Emoji allerdings nur, dass er die Text-Nachricht erhalten habe. Da das Foto nicht die vollen Vertragsbedingungen enthielt, ging er davon aus, ihm werde der Vertrag noch per E-Mail, Post oder Fax zur Unterschrift zugestellt.

 

 

Lösung

Verkäufer und Gericht sahen das jedoch anders und bewerteten das Emoji als Vertragsannahme. Der Richter gab in seinem Urteil den Anwälten des Klägers zwar dahingehend recht, dass es künftig zu einer Flut von Klagen zur Interpretation einzelner Emojis kommen könnte. Im Ausgangsfall sei das „Daumen-hoch-Zeichen“ jedoch auch bei Laien im täglichen Gebrauch als Symbol der Zustimmung bekannt.

Vor Arbeitsgerichten ist die Verwendung von Emojis schon länger ein Thema. Wer seinen Vorgesetzten in Textnachrichten als fettes 🐷 bezeichnet, darf wegen Beleidigung ebenso gekündigt werden wie ein Mitarbeitender, der Kollegen nach einem Streit ein „Pistolen-Emoji“ 🔫 zusendet, was vom Gericht als körperliche Bedrohung ausgelegt wurde. In Israel wurde auch ein Mietvertrag damit rechtlich wirksam begründet, dass der Mieter die Zusage seitens des Vermieters mit knallender Champagner-Flasche 🍾, Siegeszeichen ✌ und Sternschnuppe beantwortet hatte. Die Sternschnuppe kann hier leider nicht gezeigt werden, da dieses Emoji nicht in Microsoft Word hinterlegt ist (zum Aufrufen der Emojis in Word die Windows-Taste zusammen mit der Punkt-Taste drücken).

Auch die Verwendung von Emojis in der Freizeit kann berufliche Konsequenzen haben. So nahm das Arbeitsgericht (ArbG) Zwickau einen sich übergebenden Emoji unter einem Bericht über eine Gegendemonstration gegen einen Aufmarsch der als rechtsradikal eingestuften Partei „Der III. Weg“ als Anhaltspunkt, um an der Verfassungstreue eines Straßenbahnmitarbeiters zu zweifeln.

Doch zurück zur Buchhaltung. Da laut den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf, wäre im kanadischen Ausgangsfall das „Daumen-hoch-Emoji“ also der entsprechende Buchungsbeleg.

Weil viele Emojis unterschiedlich interpretiert werden können und in den verschiedenen Programmen auch unterschiedlich aussehen, sollte auf eine Verwendung dieser Zeichen im Wirtschaftsleben besser verzichtet werden. Klarheit und Übersichtlichkeit – ein weiterer eherner GoB.

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 8/2023

BC2023809 

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