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Außenprüfung/Abgabenordnung
   

Steuerliche Betriebsprüfungen: Typische Schwerpunkte – Erkenntnisse

BC-Redaktion

PwC-Studie „Betriebsprüfung 2015“, Mitteilung vom 26.11.2015

 

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hat mehr als 200 deutsche Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen zu Erfahrungen bei der steuerlichen Betriebsprüfung befragt. Die Studie liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über aktuelle Trends und Schwerpunkte.

 

 

Typische Prüfungsfelder

Folgende Bereiche werden vom Betriebsprüfer besonders genau untersucht:

  • Rückstellungen: Bei 81% der befragten Unternehmen war deren Höhe Gegenstand der letzten Betriebsprüfung;
  • Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens;
  • Zulässigkeit von Wertberichtigungen;
  • Bewirtungsaufwendungen und Geschenke;
  • Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Lizenzzahlungen, Mieten oder Pachten und Zinsen;
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen: Vorsteuerabzug (über 60%), erbrachte Nachweise für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen (Drittstaaten) sowie innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen (50%);
  • konzerninterne Verrechnungspreise: Bei fast 60% der international aufgestellten Unternehmen standen diese bei der letzten Außenprüfung im Mittelpunkt. Untersucht werden insbesondere Kostenumlagen, Gewinnmargen verbundener Unternehmen sowie die Dokumentation der Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Parteien. 25% der befragten Unternehmen beobachteten dabei während der letzten Prüfung einen Informationsaustausch des deutschen Finanzamts mit ausländischen Steuerbehörden (meist Auskunftsersuchen).

 

 

Nachzahlungen und Datenzugriff

Mehr als 80% der befragten Unternehmen mussten nach der letzten steuerlichen Betriebsprüfung Steuern nachzahlen. In Großunternehmen führt nahezu jede Prüfung zu Mehrsteuern.

Der digitale Datenzugriff erfolgt bereits in 87% der Fälle auf digitalem Weg. Bei Unternehmen ab 2.000 Mitarbeitern liegt die Quote sogar bei 95%. Dennoch berichten Unternehmen von steigendem Aufwand. Vermutlich nutzen Prüfer die Zeitersparnis für intensivere Prüfungen.

 

 

Neben erweiterten Angaben zu den oben aufgeführten Punkten gibt die PwC-Studie „Betriebsprüfung 2015“ u.a. auch Auskunft über

  • Häufigkeit der Betriebsprüfungen nach Unternehmensgröße,
  • Prüfungsklima,
  • Mehrbelastungen durch Umsetzung des elektronischen Datenzugriffs,
  • Art der elektronischen Verwaltung und Überwachung durch das Finanzamt,
  • Ausmaß der Mehrbelastung durch Gewerbesteuer,
  • Einbindung eines Fachprüfers für Auslandsbeziehungen oder eines Bundesbetriebsprüfers,
  • Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau,
  • Bedeutung der Belegprüfung bei der Umsatzsteuer,
  • Stellenwert von Tax Compliance (Überwachung der Einhaltung von Steuergesetzen und -vorschriften).

Die 58-seitige Studie kann kostenfrei bestellt werden unter https://www.pwc-wissen.de/pwc/de/shop/publikationen/Betriebspruefung+2015/?card=15923

 

 

 

Praxis-Info!

Im Vorfeld einer steuerlichen Betriebsprüfung ist ein besonderes Augenmerk auf die Beschaffenheit der Daten zu legen, die dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollten zügig sowie lesbar und formell in Ordnung aufbereitet werden, indem diese vorab mittels der Software IDEA auf Lesbarkeit überprüft werden. Dies erweist sich für das Prüfungsklima als vorteilhaft.

Während einer Außenprüfung empfiehlt es sich, immer wieder mit dem Betriebsprüfer zu kommunizieren und nachzufragen, wie weit er denn schon sei und ob er noch Unterlagen benötige, um jederzeit gegensteuern zu können und unzutreffende Überlegungen des Prüfers zu entkräften. Verlangt der Prüfer eine Liste von Belegen, sollten ihm diese zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Dabei empfiehlt es sich, von jedem Beleg, der dem Prüfer übergeben wird, eine Kopie zu machen. Hiermit ist man immer im Bilde, was der Prüfer bei seinen Auswertungen vorliegen hatte. Sollten Rechtsfragen auftauchen, ist auf jeden Fall der Steuerberater einzuschalten.

Weitere Verhaltenstipps zur steuerlichen Außenprüfung bieten Jansen/Polka in BC 2014, 65 ff., Heft 2.

[Anm. d. Red.]  

 

BC 12/2015

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