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Außenprüfung/Abgabenordnung
   

Steuertermine 2017

BC-Redaktion

(inkl. Fälligkeitstermine zu Sozialversicherungsbeiträgen – SV-Beitrag)

 

Bei verspäteter Steuerzahlung wird eine Schonfrist von 3 Tagen gewährt (§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO):

  • Die Schonfrist beginnt mit Ablauf des auf den Fälligkeitstag folgenden Tages (§ 108 Abs. 1 und 2 AO), auch wenn dies ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist;
  • sie endet aber erst am folgenden Werktag, wenn der dritte Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist (§ 108 Abs. 3 AO).

Die Abgabe-Schonfrist (von 5 Tagen) wurde vom Gesetzgeber ab 2004 abgeschafft.

Die Steuerformulare sind somit äußerst fristgerecht abzugeben und die festgesetzten Steuern pünktlich zu zahlen. Siehe hier.

Sonderregelung für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen. Siehe hier.

 

 

Januar 2017 

Abgabe bis 10.1.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.1.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler u n d Quartalszahler ohne Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler u n d Quartalszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats oder Kalendervierteljahres (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zusammenfassende Meldung (ZM): 25.1.2017

  • Für innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten – am 25. Tag des Folgemonats (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG; Zuordnung: Zeitpunkt der Rechnungsstellung, spätestens der Monat, in dem die Warenlieferung ausgeführt wurde)
  • Für innergemeinschaftliche Leistungen in EU-Mitgliedstaaten – am 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 18a Abs. 2 Satz 1 UStG; Zuordnung: in dem Quartal, in dem die Leistungen jeweils ausgeführt wurden)

Fälligkeit SV-Beitrag: 27.1.2017 (spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV)

 


 

Februar 2017 

Abgabe bis 10.2.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.2.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) s o w i e Quartalszahler mit Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 15.2.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 20.2.2017)

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG)

Grundsteuer-Vorauszahlung

1/4 des Jahresbetrags (eventuell abweichende Termine der Gemeinden gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GrStG beachten) s o w i e für halbjährliche Grundsteuer-Zahlungen bei Kleinbeträgen bis 30 € (abweichende Termine der Gemeinden gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GrStG beachten!)

Zusammenfassende Meldung (ZM): 27.2.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 24.2.2017

 

 

März 2017 

Abgabe bis 10.3.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.3.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 10.3.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.3.2017)

Einkommensteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 37 Abs. 1 EStG)

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 31 Abs. 1 KStG)

Kirchenlohnsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich

Zusammenfassende Meldung (ZM): 27.3.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 29.3.2017

 


 

April 2017 

Abgabe bis 10.4.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.4.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler u n d Quartalszahler ohne Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler u n d Quartalszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats oder Kalendervierteljahres (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zusammenfassende Meldung (ZM): 25.4.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 26.4.2017

 

 

Mai 2017 

Abgabe bis 10.5.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 15.5.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) s o w i e Quartalszahler mit Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 15.5.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 18.5.2017)

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG)

Grundsteuer-Vorauszahlung

1/4 des Jahresbetrags (eventuell abweichende Termine der Gemeinden gemäß § 28 Abs. 2 GrStG beachten!)

Zusammenfassende Meldung (ZM): 26.5.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Abgabe bis 31.5.2017 (§ 25 Abs. 2 GewStDV i.V.m. § 149 Abs. 2 AO)

Gewerbesteuererklärung

zahlbar bis spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids

Fälligkeit SV-Beitrag: 29.5.2017

 


 

Juni 2017 

Abgabe bis 12.6.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 15.6.2017 bzw. 16.6.2017, wenn 15.6. ein Feiertag/Fronleichnam)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 12.6.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 15.6.2017 bzw. 16.6.2017, wenn 15.6. ein Feiertag/Fronleichnam)

Einkommensteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 37 Abs. 1 EStG)

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 31 Abs. 1 KStG)

Kirchenlohnsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich

Zusammenfassende Meldung (ZM): 26.6.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 28.6.2017

 

 

Juli 2017 

Abgabe bis 10.7.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.7.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung (Monatszahler u n d Quartalszahler ohne Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler u n d Quartalszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats oder Kalendervierteljahres (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zusammenfassende Meldung (ZM): 25.7.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 27.7.2017

 


 

August 2017 

Abgabe bis 10.8.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 14.8.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) s o w i e Quartalszahler mit Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 15.8.2017 bzw. 16.8.2017, wenn 15.8. ein Feiertag/Mariä Himmelfahrt

(Ende der Zahlungs-Schonfrist: 18.8.2017 bzw. 21.8.2017, wenn 15.8. ein Feiertag/Mariä Himmelfahrt)

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG)

Grundsteuer-Vorauszahlung

1/4 des Jahresbetrags (eventuell abweichende Termine der Gemeinden gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GrStG beachten) s o w i e für halbjährliche Grundsteuer-Zahlungen bei Kleinbeträgen bis 30 € (abweichende Termine der Gemeinden gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GrStG beachten!)

Zusammenfassende Meldung (ZM): 25.8.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 29.8.2017

 

 

September 2017 

Abgabe bis 11.9.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 14.9.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 11.9.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 14.9.2017)

Einkommensteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 37 Abs. 1 EStG)

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 31 Abs. 1 KStG)

Kirchenlohnsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich

Zusammenfassende Meldung (ZM): 25.9.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 27.9.2017

 


 

Oktober 2017 

Abgabe bis 10.10.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.10.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung (Monatszahler u n d Quartalszahler ohne Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler u n d Quartalszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats oder Kalendervierteljahres (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zusammenfassende Meldung (ZM): 25.10.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 26.10.2017, da 31.10. einmalig ein bundesweiter Feiertag/Reformationstag

 

 

November 2017 

Abgabe bis 10.11.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 13.11.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) s o w i e Quartalszahler mit Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 15.11.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 20.11.2017)

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG)

Grundsteuer-Vorauszahlung

1/4 des Jahresbetrags (eventuell abweichende Termine der Gemeinden gemäß § 28 Abs. 2 GrStG beachten!)

Zusammenfassende Meldung (ZM): 27.11.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 28.11.2017

 


 

Dezember 2017 

Abgabe bis 11.12.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 14.12.2017)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatszahler (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)

Lohnsteuer-Anmeldung

Monatszahler, Summe der einzubehaltenden/zu übernehmenden Lohnsteuer des abgelaufenen Kalendermonats (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG)

Kirchenlohnsteuer

zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung

Zahlbar bis spätestens: 11.12.2017 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 14.12.2017)

Einkommensteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 37 Abs. 1 EStG)

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich (§ 31 Abs. 1 KStG)

Kirchenlohnsteuer-Vorauszahlung

vierteljährlich

Zusammenfassende Meldung (ZM): 27.12.2017

(innergemeinschaftliche Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten) 

Fälligkeit SV-Beitrag: 27.12.2017

 

 

 

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